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Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex?
#1
Moin,

ich hab anscheinend was gaaaanz neues aufn Schirm, finde nämlich nix dazu.

Also ich, verheiratet, getrennt, Ex hat keine abgeschlossene Ausbildung, noch unter 25, fordert Unterhalt bla bla.

Nun kam am 13.7. ja Urteil des FG Köln das auch verheiratete Kinder weiterhin Kindergeldanspruch haben, was bei meiner Ex zutrifft. Also mitgeteilt sie soll ersma ihr KG ran schaffen, was als Einkommen gerechnet wird.

So und nun dacht ich mir so nach dem Urteil: Sind ihre Eltern ihr nicht barunterhaltspflichtig und ist dieser Unterhalt nicht vorranging dem EU/TU, weil er ja eig. auch vor der Ehe bereits bestand??? Muss sie nicht erstmal den einfordern, auch für die Zeit vor der Ehe???
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? - von Antragsgegner - 27-08-2013, 10:43

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