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nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA
#8
(27-08-2013, 10:08)iglu schrieb: Bei einer bestehenden Beistandschaft geht die Forderung auf die Beistandschaft über, sodass der TO nicht mit befreiender Wirkung an die Mutter leisten kann.
Okay, gerade gesehen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA - von MitGlied - 27-08-2013, 10:24

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