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Betreuung der Kinder, wer muss sich kümmern?
#3
(08-08-2013, 15:12)p schrieb: Ein paar Absätze erleichtern das Lesen.

Bei den Hauskosten ist mir nicht klar, wieso er zwar weiter die Hälfte zahlt (dann gehört das Haus doch auch beiden Noch-Ehepartnern?), aber gleichzeitig an den Mieteinnahmen für dieses Teileigentum nicht beteiligt ist.

Ich nehme einmal an, dass damit der Trennungsunterhalt abgegolten ist.

Wenn er beruflich so stark engagiert ist und sie selbständig von zu Hause aus arbeitet, ist anzunehmen, dass ein starkes Einkommensgefälle besteht. Da die Ehe noch nicht geschieden ist, hat, wenn meine Annahme stimmt, die Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Patchwork, es gibt eigentlich kaum eine Möglichkeit durchzusetzen, dass der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, diese regelmäßig abholt.

Was sie jedoch machen könnte, wenn ihr Noch-Ehemann die Vereinbarung nicht einhält, ist das Fass "Trennungsunterhalt" noch einmal aufzumachen. Wenn es so ist, dass er bei genauer Berechnung mehr zahlen müsste als die "Hälfte des Hauses", dann kann es für den Mann teurer werden, wenn sie bezüglich des TU auf ihre Rechte pocht.

Die andere Gefahr ist, dass sie für die Kinder selbst eine Betreuung organisiert (z.B. Tagesmutter) und er die Kinder eben nicht mehr so oft sehen darf.

An Eurer Stelle würde ich für solche Krisensituationen lieber einen "Babysitter" organisieren, um von der Kooperation der KM unabhängig zu sein.
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RE: Betreuung der Kinder, wer muss sich kümmern? - von Theo - 08-08-2013, 15:47

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