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Betreuung der Kinder, wer muss sich kümmern?
#2
Ein paar Absätze erleichtern das Lesen.

Bei den Hauskosten ist mir nicht klar, wieso er zwar weiter die Hälfte zahlt (dann gehört das Haus doch auch beiden Noch-Ehepartnern?), aber gleichzeitig an den Mieteinnahmen für dieses Teileigentum nicht beteiligt ist.

Beim Umgang schreibst du von "vereinbarter Betreuungszeit". Wie vereinbart? Eine blosse mündliche provisorische Absprache? Oder schriftlich, vor Gericht? Wie bindend ist die Absprache gewesen?

Von 14 Tagen zähle ich fünf bis sieben Tage beim Vater, sieben bis neun Tage bei der Mutter. Dass er damit vollen Unterhalt (plus vermutlich die vollen Umgangskosten) obendrauf bezahlt, ist hochgradig schwachsinnig, aber kein Schwachsinn ist dumm genug, um nicht von deutschen Juristen als "rechtens" geadelt zu werden. Der BGH hat entschieden, dass solche "fast-Wechselmodelle" nicht oder fast nicht relevant für den Unterhalt sind.

Es gibt zwei Richtungen, in die er gehen kann, aber für beide muss die Umgangsregelung geändert werden. Entweder, er schafft es mit deiner Hilfe, ein "richtiges" Wechselmodell als 7/7 Tage zu bekommen, den Unterhalt kann er dann z.B. in externe Betreuungshilfe stecken. Oder er muss Umgangstage abgeben.
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RE: Betreuung der Kinder, wer muss sich kümmern? - von p__ - 08-08-2013, 15:12

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