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Unterhaltspflichtverletzung trotz Angebot
#15
Das habe ich mir fast schon gedacht und wie Mr. Iglu schon schrieb, handelt es sich um einen klassischen Fehler. Einer Ex darf man nie etwas anbieten, sondern stets auf das Urteil setzen.

Wenn der Vorschlag von 200,- € nicht protokolliert wurde, dann wird es vielleicht keine Nachteile mit sich bringen. Wenn ja, dann solltest Du die 200,- € nun auch bezahlen.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung trotz Angebot - von iglu - 26-07-2013, 20:45
RE: Unterhaltspflichtverletzung trotz Angebot - von iglu - 26-07-2013, 21:22
RE: Unterhaltspflichtverletzung trotz Angebot - von iglu - 27-07-2013, 20:03
RE: Unterhaltspflichtverletzung trotz Angebot - von Leutnant Dino - 27-07-2013, 23:53

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