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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#26
Ich lebe ja nun auch seit laengerer Zeit in Spanien und weiss wie die Dinge hier funktionieren. Also, erstens, wenn das Schreiben ein normaler Brief war, komplett ignorieren. Auch sonst nichts tun, Spanien macht sich ungerne zum Handlanger von deutschen Behoerden. Im Prinzip ist alles oben schon geschrieben. Sollten in Zukunft Einschreiben oder so ankommen waere es nuetzlich wenn Du jemand bei der Post kennst, die koennten Dir ev. den kleinen Gefallen tun und diese mit dem Vermerk "Adresse unbekannt" zurueckschicken :-) Die deutsche Botschaft oder die Konsulate machen in solchen Faellen normalerweise NICHTS aber auch Garnichts.

Gruesse aus Algeciras

Kay
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von kay - 21-07-2013, 12:25

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