12-07-2013, 09:25
(12-07-2013, 08:57)JohnDoe schrieb: Ich bin dann dort angestellt und beziehe wesentlich weniger Lohn als ich es jetzt tue . Es ist auch die Frage ob ich bei weniger Einkünften zu überobligatorischem Arbeiten verpflichtet werden kann ?
Das ist der Knackpunkt. Und die Antwort lautet ganz klar: Ja!
Einfach weniger verdienen: Jederzeit. Aber deswegen auch weniger Unterhalt zahlen müssen? Nein. Du brauchst handfeste Gründe für einen Jobwechsel. Und selbst dann scheuen sich Richter, eine Senkung des Unterhalts zuzulassen.