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§ 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ??
#1
Hallo zusammen.

Habe in 2 Wochen meinen 2. Scheidungstermin; bis gestern schien soweit alles geklärt, da ruft mich meine Exe an und sagt nach der neuesten Rechtsprechung ab 01.03.13 müßte ich ihr weiterhin nachehelichen Unterhalt zahlen. Hab mich mal ein bißchen eingelesen und bin mir unsicher , wo bei ihr die ehebedingten Nachteile liegen sollen, andererseits war die Ehedauer zweifellos als lange Ehezeit einzuordnen.

Daher folgende Daten:

- Heirat 1993 ( Zugewinngemeinschaft, ich Idiot )

- Exe war bis zur Geburt unseres Kindes 2003 vollschichtig in ihrem Ausbildungsberuf als Kauffrau beschäftigt.
Sämtliche Weiterbildungsmöglichkeiten hat sie während dieser Zeit aus Faulheit und Bequemlichkeit ausgeschlagen, sondern ist intern
eine Position höhergerückt.

- Elternzeit 2003 - 2006 haben wir ausschließlich von meinem Einkommen gelebt.

- seit 2006 ist Exe wieder auf der gleichen Position tätig wie vor 2003, nur statt 39 jetzt 30 Std. wchtl.

- Beim letzten Scheidungstermin hat sie kundgetan, dass sie ab August 2013 wieder vollschichtig arbeiten kann und wird , aber das war vor der gesetzlichen
Neuregelung.

Wie seht Ihr das ? Könnte sie einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend machen, auch wenn sie weiterhin nur noch Teilzeit arbeitet ( obwohl sie vollschichtig arbeiten könnte, Kind geht ab September aufs Ganztagsgymnasium ) ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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§ 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ?? - von ArJa - 11-07-2013, 13:54

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