09-06-2013, 16:04
JA darf nach Gusto die Kinder in Obhut nehmen, wenn die eine Kindeswohlgefährdung annehmen. Da du nicht zu den Hilfegesprächen anwesend warst, sind die davon ausgegangen, dass Dich das nicht interessiert. Und so wie Du schreibst, waren Dir die Kinder nach Trennung sowieso nicht wichtig genug.
Ich schätze Du kannst dich nicht beschweren. Arbeite lieber weiter im Mehrschichtbetrieb, zahl üppig Unterhalt und halte Dich ansonsten fern von Deinen Kindern. Mir bleibt hier echt die Spucke weg!
Ich schätze Du kannst dich nicht beschweren. Arbeite lieber weiter im Mehrschichtbetrieb, zahl üppig Unterhalt und halte Dich ansonsten fern von Deinen Kindern. Mir bleibt hier echt die Spucke weg!