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Kindesunterhalt rückwirkend?
#10
(07-06-2013, 13:03)Theo schrieb: Auch in dieser Hinsicht kann eine Klage erfolgreich sein.

Die Chancen stehen gut dafür. Fiktives Einkommen ist schliesslich ein Lieblingswort der Richter.

Die Chancen, dass dann auch Geld kommt, sind allerdings nicht mehr gut. Dafür sind Chancen wieder richtig gut, dass sich der Vater angesichts des wachsenden Schuldenberges nicht mehr wirtschaftlich betätigt. Ein Extrabooster obendrauf wären Pfändungen.

Der Vater sollte man auf die hier im Forum oft thematisierte Aufstockermöglichkeit hingewiesen werden. Damit würde Unterhalt fliessen.
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Kindesunterhalt rückwirkend? - von Butterfly - 06-06-2013, 22:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 06-06-2013, 23:02
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 11:00
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von tumi - 07-06-2013, 12:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 12:36
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 12:51
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Theo - 07-06-2013, 13:03
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 13:13

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