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Kindesunterhalt rückwirkend?
#8
Du musst hier drei Schritte unterscheiden:
1. Fordern kannst du viel, wenn der Tag lang ist. Das sollte man ggf. auch erstmal, um Ansprüche zu sichern. Denn KU ist grundsätzlich erst ab gestellter Forderung zu bezahlen.
2. Wenn der Forderung nicht entsprochen wird, kann man die Festsetzung der Forderung gerichtlich erstreiten. Ob dann Leistungsfähigkeit besteht, entscheidet das Gericht.
3. Wird Leistungsfähigkeit bestätigt, ist KU zu bezahlen. Wird er dann nicht bezahlt, kannst du pfänden lassen. Wird keine Leistungsfähigkeit bestätigt, besteht auch keine Pflicht zu KU, trotz der vorangegangenen Forderung. Dann kannst du zwar im Abstand von zwei Jahre prüfen lassen, ob sich eine Verbesserung des Einkommen deines Ex ergibt, aber wenn das so sein sollte, musst du erstmal wieder versuchen, deine Forderung wegen veränderter Verhältnisse durchzusetzen. Dies gilt dann aber nur für die Zukunft, und nicht für zurückliegende Zeiten.

Eine Schuld läuft nur also nur auf, wenn eine Zahlungsfähigkeit festgestellt worden ist und dementsprechend ein Titel besteht. Die Forderung allein reicht nicht aus.

Heißt mit anderen Worten: Wenn du deinem Ex vertraust, dass er nach bestem Wissen und Gewissen wirklich zahlt, wenn er kann, dann mach das privat mit ihm aus.
Hat er einfach keine Lust zu zahlen oder bist du auf Grund deiner eigene Verhältnisse auf Unterhaltsvorschuß angewiesen, macht eine offizielle Forderung Sinn.

Ich empfehle, sich zusammen hinzusetzen und eine Lösung zu finden, von der alle leben können - Euer Kind, dein Ex und du auch.
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt rückwirkend? - von Butterfly - 06-06-2013, 22:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 06-06-2013, 23:02
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 11:00
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von tumi - 07-06-2013, 12:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 12:36
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 12:51
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Theo - 07-06-2013, 13:03
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 13:13

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