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"Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar?
#2
Ja, kann man und nein, zwingend musst du dafür nicht zu Gericht.

Mein LG hatte auch versucht, mit der KM außergerichtlich eine Regelung zu finden. Im gemeinsamen Hilfeplangespräch mit dem JA wurde dann vereinbart, die Einigung notariell festzulegen, um allen Seiten Sicherheit zu geben.
Regelung besprochen, Vorab-Besprechung mit dem Notar gehabt, Termin zur Beurkundung ausgemacht.
Kurz vorm Notartermin änderte die KM dann ihre Meinung, faselte was davon, ihre Anwältin habe ihr gesagt, eine Vereinbarung ohne Notar sei genauso rechtswirksam, ausserdem wären ja eh schon Gerichtskosten angefallen, also könne man sich ebenso vor Gericht einigen. Ende vom Lied daher: Doch wieder zum Gericht.

Aber prinzipiell: Ja, ist möglich.
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RE: "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar? - von Jessy - 06-06-2013, 19:11

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