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Einbenennung - Informationspflicht?
#1
Just an dem Tag, an dem mein LG die einseitige Sorgeerklärung beim JA für seine beiden Mädels abgegeben hat, haben die KM und ihr LG, pardon: jetziger Ehegatte, offenbar geheiratet, soweit zumindest die im Inet frei verfügbare Info.
Wir nehmen an, dass die Kids im Zuge der Eheschließung den neuen Ehenamen der Mutter zugeteilt bekommen haben.

Zwei Fragen:
1. Ist die KM verpflichtet, die Namensänderung dem KV mitzuteilen? Wenn ja, innerhalb welcher Frist? Wir stellen im Moment ja fleißig Anträge, sind aber offiziell nicht über die Ehe der KM informiert, nutzen daher auch noch die "alten" Namen.
2. Zwecks der zeitlichen Überschneidung: Kann das irgendwelche Auswirkungen auf die Gültigkeit der Sorgeerklärung haben, bzw. auf nun gestellte Anträge? Wir möchten nur ungern über den Formfehler stolpern und weitere Wochen des Wartens in Kauf nehmen, weil ein falscher Name auf den Anträgen steht...
3. Ist es bei Kindern üblich, hinter den neuen Ehenamen sowas wie Kind Name Soundso, geborene xyz, zu schreiben?

Okay, waren drei Fragen, die letzte ist aber nur nebensächliche Neugierde.
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Einbenennung - Informationspflicht? - von Jessy - 24-05-2013, 00:21

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