24-05-2013, 11:20
(24-05-2013, 10:28)Eifelaner schrieb: Berechtigter des Titels ist nicht die Mutter, sondern das Kind!
Wenn der Umzug zum Vater in Abstimmung mit der Mutter dauerhaft ist, darf die Mutter aus dem Titel nicht vollstrecken. Eine Vollstreckungsabwehrklage ginge hier zu Lasten der Mutter.
Das würde ich auch so sehen. Frage: wenn die KM trotzdem versucht, an Vaters Kohle zu gelangen (ja, der Kindesunterhalt gehört dem Kind, und Mami verwaltet es ja nur....), kann man dann die KM auch für alle daraus entstehenden Kosten haftbar machen, incl. Schadensersatz z.B. wegen Vorsatz und Böswilligkeit?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1