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Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#27
Also nähern wir uns weiter an - ich bleibe mal bei Jetzt-Miete und lasse Mutti-Job weg:

1. Bedarf
550,00 Kosten Warmmiete (alles ohne Strom)
+ 345,00 Regelsatz Du
+ 345,00 Regelsatz Mutti
+ 224,00 Regelsatz neues Kind 3
+ 37,33 Kind 1 [2 Tage vierzehntägig = 2x26=52 Tage pro Jahr/12 Monate = 4,333 ergibt gerundet 5 Umgangstage x Regelsatz 224/30 Tage = 37,33] ausbaufähig
+ 37,33 Kind 2 [dito]
+ 34,66 monatsdurchschnittliche Umgangsfahrkosten [26 Woe x 80km x 0,20€ /12 = 34,66]
------
A = 1573,33 Gesamtbedarf

2. Einkommensanrechnung
1500,00 dein Netto
- 330,00 Freibetrag
- XXX,00 Fahrtkosten zur Arbeit [x Tage x km x 0,10€ !!]
- 225,00 KU Kind 1 extern
- 225,00 KU Kind 2 extern
+ 370,00 Elterngeld Mutti (Betrag über 300€)
- 30 Freibetrag Mutti Versicherungspauschale ?? evtl.
+ 184,00 Kindergeld neues Kind
- 30,00 Freibetrag Versicherung Kind
--------------
B = ca. 1214,00 anrechendbares Einkommen.

Ergibt eine Aufstockung (A-B) = 359,33. Faktisch habt ihr dann ca. 1904 in der Haushaltskasse. Plus GEZ-Befreiung, günstiger Fahrkarte, etc. Und der "Armuts"-Bescheid ist fast ein Ticket auf PKH. Wenn die Miete höher ist, wegen entsprechender Größe, dann eben entsprechend mehr....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung - von sorglos - 07-05-2013, 22:29

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