Moin Bär,
wer nach 'unterhaltsrechtlichen Leitlinien' in Nähe des Selbstbehaltes kommt, als Magelfall diesen unterschreitet, der ist meist schon bedürftig iSd SGB II.
Bedürftig nach Sozialrecht ist, wer den Bedarf nicht mit anrechenbarem Einkommen decken kann, er erhält ergänzende Leistungen, auch Aufstockung genannt.
Die ALG II-Rechner im Netz sind idR unbrauchbar, weil sie die besonderen Bedingungen pflichtiger Eltern nicht richtig abbilden.
Mit einigen wenigen Angaben könnten Deine Ansprüche nach SGB II hier mal überschlägig errechnet werden.
Benötigt werden:
- Dein Brutto/Netto-Einkommen und das anderer Mitglieder Deiner Bedarfsgemeinschaft
- Warmmiete (alles ohne Strom)
- Anzahl der Tage/Monat, an denen das Kind zum Umgang bei Dir ist
- Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
Vorteil der Aufstockung nach SGB II ist, daß Unterhalt bereinigend vom Einkommen abgezogen wird (soweit tituliert und gezahlt), und Kosten aus Umgangsrecht/Pflicht und die tatsächlichen (angemessenen) Wohnkosten berücksichtigt werden. Probleme mit dem Unterhalt und dem JAmt sollte es dann nicht mehr geben.
Da die Aufstockung auch die sog. Freibeträge berücksichtigt, könnten aus diesen auch Altlasten bedient werden, ohne die Existenz zu gefährden.
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wer nach 'unterhaltsrechtlichen Leitlinien' in Nähe des Selbstbehaltes kommt, als Magelfall diesen unterschreitet, der ist meist schon bedürftig iSd SGB II.
Bedürftig nach Sozialrecht ist, wer den Bedarf nicht mit anrechenbarem Einkommen decken kann, er erhält ergänzende Leistungen, auch Aufstockung genannt.
Die ALG II-Rechner im Netz sind idR unbrauchbar, weil sie die besonderen Bedingungen pflichtiger Eltern nicht richtig abbilden.
Mit einigen wenigen Angaben könnten Deine Ansprüche nach SGB II hier mal überschlägig errechnet werden.
Benötigt werden:
- Dein Brutto/Netto-Einkommen und das anderer Mitglieder Deiner Bedarfsgemeinschaft
- Warmmiete (alles ohne Strom)
- Anzahl der Tage/Monat, an denen das Kind zum Umgang bei Dir ist
- Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
Vorteil der Aufstockung nach SGB II ist, daß Unterhalt bereinigend vom Einkommen abgezogen wird (soweit tituliert und gezahlt), und Kosten aus Umgangsrecht/Pflicht und die tatsächlichen (angemessenen) Wohnkosten berücksichtigt werden. Probleme mit dem Unterhalt und dem JAmt sollte es dann nicht mehr geben.
Da die Aufstockung auch die sog. Freibeträge berücksichtigt, könnten aus diesen auch Altlasten bedient werden, ohne die Existenz zu gefährden.
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