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Verhandlung mit Jugendamt
#27
(05-04-2013, 21:47)blue schrieb:
(05-04-2013, 13:26)Petrus schrieb:
(05-04-2013, 13:20)Leutnant Dino schrieb: Kindesunterhalt ist irgendwo noch verkraftbar.
Das hängt von der Höhe ab und davon, wie die Beziehung zum Kind per Ordre Mufti durch die Behörden und Mutti gestaltet wird. Wer ein Kind in die Welt setzt muss sich um das Kind kümmern - das ist klar. Aber alles muss vernünftig und im Rahmen bleiben und die Vaterschaft muss gelebt werden können.
@Petrus: Du hattest den 2. Satz von Dino weggelassen. DAS ist das A und O!
Die Höhe des KU ist eigentlich klar. Wenn jedoch noch die Arge auf einen zukommt, weil die Ex ja auch noch was zu bekommen hat, dann fängt es an "unübersichtlich" für einen Vater zu werden.

Dieser mag ja evtl. die Verantwortung für seine Straftat nach 170StGB noch verantworten wollen/möchten.

Wenn dann allerdings noch die Ansprüche für eine unsägliche Ex hinzukommen, dann ist die Welt für ein eventuelles "Austicken" sehr offen!
Punkt getroffen - das eigene Kind zu unterhalten, dürfte für jeden selbstverständlich sein - was nicht ausschliesst, dass man KU per Grundeinkommen finanziert, um Reibungspunkte zu beseitigen.

Nur die Finanzierung der sich abwendenden Ex, sei es direkt durch Unterhalt oder indirekt durch viel zu hoch angesetzten Kindesunterhalt (hier widerspreche ich Deiner Aussage "Die Höhe des KU ist eigentlich klar") löst echtes Ungemach aus. Mein KU war unglaublich hoch.

Wie wärs mit einem Standardsatz für Kindesunterhalt - Flat-KU, wie zB. 300 € pro Monat und Kind und durch zwei Eltern? D.h. derjenige, der das Kind betreut, bekommt vom anderen 150. Oder ganz einfach derjenige, der das Kind in der Obhut hat, kommt für die Kosten auf - der Rest ist Verhandlungssache.
https://t.me/GenderFukc
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