02-04-2013, 13:08
Wenn du namentlich nicht genannt bist, ist es schwieriger. Das Argument "mit der Situation Vertraute" wissen wer gemeint ist kann, muss aber nicht entscheidend sein.
Du kannst a) eine Anzeige erstatten (ob die verfolgt wird oder nicht ist schwer abzusehen, grundsätzlich vermag ich hier kein öffentliches Interesse zu erkennen, kommt womöglich auch auf die Schwere der Beledigung an) oder b) das zivilrechtlich verfolgen lassen (Schadenersatz, Unterlassungserklärung).
Du kannst a) eine Anzeige erstatten (ob die verfolgt wird oder nicht ist schwer abzusehen, grundsätzlich vermag ich hier kein öffentliches Interesse zu erkennen, kommt womöglich auch auf die Schwere der Beledigung an) oder b) das zivilrechtlich verfolgen lassen (Schadenersatz, Unterlassungserklärung).