07-03-2013, 13:43
(07-03-2013, 13:31)calcaneus schrieb: nun kommt KM auf die Idee, dass ich seit 2010 nicht 100% bezahlt habe und sie es jetzt haben möchte.
Eine drei jahre alte Forderung aus einem Titel zu pfänden, ist
möglicherweise nicht statthaft, die aufgelaufene Summe die
Zahlung des lfd. Unterhalts gefährden kann. Das soll eben gerade nicht geschehen. Da gab es mal eine Entscheidung des OLG Brandburg. Nicht vollstreckte Forderungen aus Unterhaltstiteln können (nicht müssen) nach drei bis sogar 1 Jahren verjähren. Das wäre hier möglicherweise auch zu prüfen.