08-03-2013, 11:27
In einem vor kurzen geführten Trennungsunterhaltsprozess wurden sowohl die Anwalt und Gerichtskosten der gesamten Scheidung abzugsfähig durchgewunken. Wichtig ist die Schulden nachweisen zu können.
Die Zahlungen müssen natürlich erbracht werden, da dies geprüft wird.
Ebenfalls abzugsfähig durchgewunken wurden trennungsbedingte Mehrkosten für Mobiliar das neu angeschafft werden musste.
Ob dies ein Einzelfall ist, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist offensichtlich möglich!
Ich hoffe die Info hilft betroffenen Vätern weiter
Lasst euch nichts gefallen
grisu
Die Zahlungen müssen natürlich erbracht werden, da dies geprüft wird.
Ebenfalls abzugsfähig durchgewunken wurden trennungsbedingte Mehrkosten für Mobiliar das neu angeschafft werden musste.
Ob dies ein Einzelfall ist, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist offensichtlich möglich!
Ich hoffe die Info hilft betroffenen Vätern weiter
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grisu