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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#1
Mit der Geburt meiner Zwillinge und der Anerkennung der Vaterschaft durch mich und durch die Kindesmutter, bin ich nach dem Gesetz her unterhaltspflichtig. Dieser Unterhaltspflicht kann ich aber nach dem Gesetz nicht nachkommen, da ich ALG II beziehe. Die Kindesmutter hat ihrerseits Unterhaltsvorschuss bewilligt bekommen seit 01-12-2012.

Somit liege ich in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Da ich einige gesundheitliche Einschränkungen habe (Gutachten der Genossenschaften) und ebenfalls verdammt schlechte Sehkraft, die es mir verbietet eine Fahrerlaubnis zu besitzen (Wurde durch einen Augenarzt bestätigt) bin ich im Bereich der Jobsuche von eh her ziemlich eingeschränkt. Ebenfalls liegen dem JA diese Unterlagen komplett vor.

Trotz alledem komme ich den Forderungen des JA nach, und habe den jeden Monat pünktlich meine „Bewerbungsbemühungen“ per Post offenbart. Da ich Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen meinen Erstberuf nicht mehr ausüben kann und darf, habe ich mich händeringend nach allen mir zur Verfügung stehenden kostengünstigen Mitteln im Bereich meines Zweitberufs beworben. – Bundesweit wohlbemerkt.

Nun bekomme ich zum 01-02-2013 ein freundliches Schreiben vom JA (voll mit unmöglichsten Schreibfehlern gespickt), mit dem folgenden Inhalt:


„Nach Auffassung des OLG sind dem Jugendamt monatlich 20 Bewerbungen vom Unterhaltspflichtigen vorzulegen, die konkret auf bestimmte Stellenangebote zugeschnitten sind, sog. „Blindbewerbungen“ reichen nicht aus. Die durch Sie eingereichten Bewerbungsschreiben sind so verfasst, das Sie auf eineunbestimmte Vielzahl von Stellenangeboten, nur konkret auf eine bestimmte Stelle als „Bürokaufmann“ zugeschnitten sind“
Aus vorgenannten Gründen entsprechen die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen.



Ich benutze Textbausteine, und ich schreibe nicht unbedingt bei jeder Bewerbung jedes Anschreiben immer komplett neu, sondern ändere mal etwas ab, entferne etwas, füge etwas hinzu. Letztendlich mag ich mich als BKN beworben haben, aber das Berufsfeld ist so umfangreich, das es damit noch lange nicht heißt, dass man in einem Unternehmen als BKN auch eingestellt werden muss.

Ebenfalls die Begründung, es seien alles „Blindbewerbungen“, fand ich schon recht fragwürdig, da zum einen die Adressaten bekannt und ersichtlich waren, und zum anderen Stellenausschreibungen ebenfalls vorhanden waren. Es kam schon mal vor, dass der Arbeitgeber anonymisiert war, aber dann ging damit die Bewerbung direkt an die Agentur für Arbeit, die das weiterleitet.

Mittlerweile bewerbe ich mich auf ausgeschriebene Stellen als „Mitarbeiter“ im Allgemeinen.
Ich bin schon beinahe wieder der Ansicht, dass denen das auch nicht recht sein wird, oder ist das nur beabsichtigte „Panikmache“ um sich ihre toten Gäule gefügig zu machen?

Wie sieht das eigentlich mit einer Kostenerstattung der Bewerbungen aus - Schall und Rauch, wie das JA behauptet? Oder gibt es da was greifbares?
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Nachrichten in diesem Thema
Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Desaster2005 - 14-02-2013, 22:02
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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