25-03-2013, 16:41
(25-03-2013, 12:36)Camper1955 schrieb: Nach der Tochter ist zuerst einmal der Schwiegersohn an der Reihe.
Ist auch der Schwiegersohn erwiesenermassen leistungsunfähig, dann wird die Leistungsfähigkeit aller 4 Großelternteile überprüft und entsprechend gequotelt, falls es was zu verteilen gibt.
Schwiegersohn gibt es nicht, ansonsten wäre ich das, wenn sie nicht meine EX wäre. Desweiteren käme ja meinerseits Unterhalt ( Geld bzw Betreuung)und ihrerseits nichts , so ist doch nur ihre Seite für UH (d.h. EX und deren Eltern) heranzuziehen oder nicht?