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Selbständig/Alg II Zuschuss und KU
#17
(02-02-2013, 11:38)Pogo schrieb: Safran schrieb:
Zitat:bin Attestiert nur noch bedingt Leistungsfähig
Atteste, Berichte und Gutachten an den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit senden.
Dein SB im JC sollte dich hierüber informieren und die Formulare bereitstellen.

@Safran nicht nur das.

Beantrage schnellstmöglich, und zwar rückwirkend bis zum Eintritt Deiner psychischen Probleme beim zuständigen Versorgungsamt eine Feststellung des Grades Deiner Behinderung.

Falls Du irgendwann mal Steuer gezahlt hast, bekommst Dui diese zurück, wenn fststeht, ab wann Du Deine psychische Behinderung hast und wie hoch dadurch der Grad Deiner Behinderung ist.

Den Antrag kannst Du in den meisten Fällen auch online ausfüllen und absenden.

www.versorgungsaemter.de

Mach Deine Angaben möglichst genau und beantrage rückirkend eine Feststellung Deiner Behinderung.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Selbständig/Alg II Zuschuss und KU - von Camper1955 - 02-02-2013, 14:21
RE: Selbständig/Alg II Zuschuss und KU - von karlma - 03-02-2013, 10:51

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