Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen?
#5
(18-01-2013, 23:38)Familiengerichts-Schan schrieb: wenn es einen beschluss / urteil gibt, dann bekommt der RA 0,-€

nur bei einem vergleich / vereinbarung bekommt er was. (streitwert 12 mal xx,xx€)

Es ging nicht vor Gericht, gibt also keinen Vergleich/Beschluss/urteil. Es ging rein zwischen den beiden Anwälten hin und her.
Eine Vereinbarung auch nicht, es wurde halt geschrieben, dass man es akzeptiert.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen? - von L3NNOX - 18-01-2013, 23:55

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste