20-02-2013, 16:37
(20-02-2013, 15:49)p schrieb: Das ist der Standardsatz. Er kann ausgehebelt werden durch die üblichen Begrenzungen, dass Verträge zu Lasten Dritter für sittenwidrig erklärt werden können.Irgendwann ist aber doch mal die sogenannte "Unterhaltskette" unterbrochen. Nach, sagen wir mal einem Jahr, wäre sie es doch, oder? Wer so einen Vergleich vor Gericht eingeht, muss also beten, dass Ex das Geld nicht nach zwei Monaten verjubelt hat?