20-02-2013, 14:58
@p: Was hällst Du von folgendem Satz im Vergleich?
Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags sämtliche Ansprüche auf Zahlung nachehelichen Unterhalts abgegolten sind.
Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags sämtliche Ansprüche auf Zahlung nachehelichen Unterhalts abgegolten sind.