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Nachehelicher Unterhalt - Abfindung oder Ratenzahlung?? Vorteile/Nachteile??
#16
(29-01-2013, 06:31)Nathan schrieb:
(29-01-2013, 06:17)Clint Eastwood schrieb: Was passiert, wenn wir Ratenzahlung nachehelichen Unterhalt (wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes) für, sagen wir mal 5 Jahre vereinbaren und sie dann im 2. Jahr wieder heiratet?

Wenn in der Vereinbarung keine Klausel für den Fall ihrer Wiederheirat enthalten ist, dann muss weiter bezahlt werden. Vertrag ist Vertrag und was da nicht drinsteht, ist wirkungslos.

Dachte ich mir, da habe ich ja noch einigen Spass vor mir, bei den Verhandlungen.. Big Grin

Wenn sie zu gierig ist, dann werde ich vor einer evtl. Rückkehr nach Europa ein soziales Jahr in England machen und dort eine schöne Privatinsolvenz hinlegen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass kindesentziehende Mütter weder Unterhalt für sich, noch KU verdienen.. Irgendwer muss auch mal ein Exempel statuieren.
Zur Not bin das ICH..
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RE: Nachehelicher Unterhalt - Abfindung oder Ratenzahlung?? Vorteile/Nachteile?? - von Clint Eastwood - 29-01-2013, 09:42

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