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Runterstufung Düsseldorfertabelle
#2
(09-01-2013, 15:56)Rockwurst schrieb: Nun zur Frage:
Wenn ich eine erneute Berechnung anstelle, dabei alle abzugsfähigen Posten angebe und dabei eine Stufe tiefer rutsche als ich jetzt bin.
Was passiert dann? Würde ich es einklagen müssen?

Genau!

(09-01-2013, 15:56)Rockwurst schrieb: Wäre dem gar nicht statt gegeben?

Nein!

Merke: Mehr geht aus JA Sicht immer - weniger nie!

(09-01-2013, 15:56)Rockwurst schrieb: Wass wenn mich das JA vor Gericht zehrt und behauptet ich müsse mehr zahlen und ich lege dem Richter die aktuellen Zahlen vor?

Der Richter wird bei Deinem Gehalt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht (!) entscheiden, daß Du weniger zahlen mußt.

Ist der Richter halbwegs anständig, so wird er es bei der bisherigen Höhe belassen.

Was ich noch fragen wollte:

Wie sehen denn Deine bisherigen Bemühungen aus, Kontakt zu Deiner Tochter zu haben?

Simon II
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RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von Simon ii - 09-01-2013, 16:07
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von blue - 09-01-2013, 17:13
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von p__ - 09-01-2013, 19:02

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