Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#7
Vorher hiess es:
"Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können vor sich allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben."

Es ist also eine Ergänzung um die Ehedauer. Man kann sich jetzt unbefristeten Unterhalt in der Ehe "ersitzen", also durch konsequentes Verweigern einer Erwerbsarbeit Ansprüche ohne Grenze generieren. Passt wirklich perfekt in die Denke des deutschen Unterhaltsrechts.

Dann brauchen wir ja den Versorgungsausgleich nicht mehr: Abschaffen.
Und wenn die Ex eine Pflicht zu lebenslangem Unterhalt nach der Ehe geltend machen kann, muss natürlich auch der Ehemann die Frau zur Erwerbsarbeit in der Ehe verpflichten können. Ohne Pflichten keine Rechte.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von p__ - 13-12-2012, 16:15
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste