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vertraglich noch gemeinsame Wohnung
#4
Servus d-reez,

ich sehe vornehmlich ALG II Themen auf euch zukommen. Wie sehen derzeit die rechtlichen Mietverhältnisse aus? Sollte sie bei Eintritt in ALG II noch in der gemeinsamen Bleibe gemeldet sein, unterstellt das JC erstmal eine Bedarfsgemeinschaft. Je nach Höhe deines Einkommens bekommt deine Ex weniger bis gar nichts an Leistungen mit Eintritt in H4. Wie will sie dir dann die Hälfte der Miete geben?

Welche Kündigungsfrist habt ihr? In welchem Monat schwanger? Das Amt wird von dir Erstausstattung (sofern von ihr beantragt) und Unterhalt ab 4(?) Wochen vor Geburt verlangen. Je nach eigener Kassenlage, würde ich mit Investitionen in Kind/Mutter vorsichtig sein.

Da ihr euch anscheinend vernünftig unterhalten könnt (sie bietet trotz Trennung an, weiterhin ihren Teil der gemeinsamen Hütte zu zahlen), würde ich mit ihr gemeinsam mal das SGB II studieren. Das SGB II wird definitiv ein Thema für euch beide werden. Auch werden ihre Unterhaltsanspüche auf das Amt übergehen und mit denen könnt ihr nicht verhandeln, egal, wie einig ihr euch seid.
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RE: vertraglich noch gemeinsame Wohnung - von JahJahChildren - 12-12-2012, 11:21

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