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vertraglich noch gemeinsame Wohnung
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Hallo, meine ex ist schwanger und arbeitslos, momentan bezieht sie noch alg1.
Vor Ca nem Monat ist sie zu ihren Eltern zurück gezogen.
Ihre kompletten Möbel stehen noch in unsrer Wohnung in der ich jetzt alleine wohne.
haben vor paar Tagen mal wegen ausziehen geredet und ihr wäre es am liebsten wenn sie die Hälfte der miete weiterhin zahlt und ich bis Ca März in der Wohnung bleibe (angeblich da sie nicht weiß wo sie mit ihren Möbeln hinsoll bis sie ne Wohnung vom Amt gestellt bekommt)
Ca Februar, März müsste sie auch ins Harz 4 kommen
Jetzt meine Frage:
Hab ich irgendwelche finanziellen Nachteile bzw hat sie irgendwelche zusätzlichen Ansprüche,
wenn ich weiterhin in der Wohnung bleibe ???
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vertraglich noch gemeinsame Wohnung - von d-reez - 12-12-2012, 02:29

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