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Unterhalt. Anwaltpflicht?
#4
Falls du davon ausgehst, dass du auf jeden Fall Einen Betrag X zahlen musst, also ein rechtlicher Anspruch zweifellos besteht, kannst du diese Summe (evtl. abzüglich ein paar %) titulieren lassen.
Dadurch senkt sich der Streitwert und es erhöhen sich die Chancen, dass ihr VKH abgelehnt wird oder ihr Anwalt wegen des geringeren Verdiensts die Lust verliert, gilt natürlich auch für deinen Anwalt.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt. Anwaltpflicht? - von Quixote - 21-11-2012, 19:32
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von p__ - 21-11-2012, 23:11
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von sorglos - 21-11-2012, 23:55
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von MitGlied - 22-11-2012, 09:49
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von p__ - 22-11-2012, 10:12
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von Simon ii - 22-11-2012, 11:55
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von Hasserfuellter - 22-11-2012, 20:18
RE: Unterhalt. Anwaltpflicht? - von Quixote - 28-11-2012, 12:31

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