Und wie gering sind solche Gerichtskosten konkret? Das frage ich deshalb, weil im Formular "Antrag auf Regelung von Umgang" hier bei tfq in Klammern "Prozesskostenhilfeantrag" steht. Und so ein Antrag hat ja was mit Rückzahlung von Geld in Raten zu tun. Also Rückzahlung von Geld über einen längeren Zeitraum und für ein dem Gesetz nach einem zustehendes Recht. Eben Recht auf Umgang mit seinem Kind. Wieso aber muss der sein Recht Begehrende zahlen und nicht die sein Recht Behindernde?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.