04-03-2013, 18:07
Ich habe bereits einen Anwalt, und der Termin ist nächste Woche. Ich wollte hier nur eure Meinungen hören und dann zusammen mit dem Anwalt eine Gegenmaßnahme einleiten.
Ich war wirklich so blöd und hatte gedacht, dass wenn Sie auszieht und die Kinder bei mir sind, würde Sie kein Trennungsunterhalt verlangen, so wie ich keinen Kinderunterhalt verlangt habe.
Mein Anwalt wird mir schon helfen, ich möchte mich aber über meine möglichkeiten in Vorfeld informieren.
Ist es z.B. möglich, dass Sie erst einmal Ihre Einkommensverhältnisse offenlegt und beweisen soll, was Sie tut um mehr zu verdienen, um Kindesunterhalt zahlen zu können. Sie zu der gestiegenen Erwerbsobliegenheit zu erinnern.
Versteht ihr was ich meine?
Ich war wirklich so blöd und hatte gedacht, dass wenn Sie auszieht und die Kinder bei mir sind, würde Sie kein Trennungsunterhalt verlangen, so wie ich keinen Kinderunterhalt verlangt habe.
Mein Anwalt wird mir schon helfen, ich möchte mich aber über meine möglichkeiten in Vorfeld informieren.
Ist es z.B. möglich, dass Sie erst einmal Ihre Einkommensverhältnisse offenlegt und beweisen soll, was Sie tut um mehr zu verdienen, um Kindesunterhalt zahlen zu können. Sie zu der gestiegenen Erwerbsobliegenheit zu erinnern.
Versteht ihr was ich meine?