(04-03-2013, 10:51)tumi schrieb: ...oder der Berechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist "
Quelle: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterha...erhalt.htm
???
dann sagt sie doch einfach dass die Ehe nicht intakt war, und ?
wie soll man das Gegenteil beweisen ?
(04-03-2013, 10:51)tumi schrieb: Nachdem ich auf Annäherungsversuche von Ihr nicht eingegangen bin,
hast du etwa schriftlich dass sie in ihren Annäherungen beschreibt wie toll es doch zusammen damals war ?
dann dreht dir ein Richter aus deiner Ablehnung einen Strick