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?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ?
#1
Moin zusammen.

Ich hatte letzte Woche den 1. Scheidungstermin. Das ich angesichts der Geldgier meiner Exe nicht geschieden werden würde , war mir von vornherein klar. Zahle jetzt seit 18 Mon. durchgehend TU....

Offensichtlich hat meine Exe jetzt eine neue Spielwiese entdeckt. Unsere grundschulpflichtige Tochter geht an 3 Tagen nachmittags in die offene Ganztagsbetreuung, weil Exe und ich dann arbeiten.

Nun - 18 Monate nach Trennung und nur noch wenige Monate bis zur Scheidung - hat Exe angeblich entdeckt, dass ich von den 150 € Betreuungskosten ( davon 50 € durch KU gedecktes Essensgeld ) 50 % ( also Hälfte von 100 € = 50 € mtl. ) als Kosten für die Ganztagsbetreuung zu übernehmen hätte.

Und weil sie erst jetzt darauf gekommen ist, möchte sie das Geld rückwirkend ab Juli 2011.... ( Wenn das so wäre, würde ich als erstes an Exes Stelle meine Rattin feuern, die mich nicht darauf hingewiesen hat... )

KU zahle ich 350 € mtl. ohne irgendwelche Rück- oder Außenstände ...

Wie beurteilt Ihr die Angelegenheit rechtlich ?
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ? - von ArJa - 12-11-2012, 11:41

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