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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Gemeinsame Sorge habe ich übrigens schon beurkundet, schon vor Jahren. Einseitige Beurkundung der gemeinsamen Sorge durch den Vater, natürlich unwirksam bis die Muttter ebenfalls unterzeichnet, was sie bis dato nicht getan hat. Meine Beurkundung ist im Sorgerechtsregister der zuständigen Jugendamtes vermerkt.

Die tun natürlich nichts von selbst. Das nutze ich für ein kleines Spässchen aus. Sechs Wochen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes schreibe ich ans Jugendamt, sie wollen mir bitte die gemeinsame Sorge bestätigen, die Mutter hätte ja die letzten Wochen nicht widersprochen und ich hätte längst in Urkundsnummer XYZ die gemeinsame Sorge beurkundet, somit würde das gelten :-) Mal ein bisschen deren Justitiare nerven und sie zwingen, sich mit einer Antwort rauszuwinden, das kostet die vielleicht ordentlich Mühe, hehehe.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von p__ - 23-04-2013, 13:46

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