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Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!!
#8
Du schreibst weiter oben, dass 200 € für Rückstände und Unterhalt gepfändet werden. Damit wäre nichtmal der laufende Unterhalt gedeckt. Irgendwo ist also der Wurm drin.

Die Auskunft erhältst du von der pfändenden Stelle.

"Von hoffentlich" und "in Zukunft" wird sich das JC aber nicht begeistern lassen.
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RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - von Jessy - 24-10-2012, 22:41

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