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Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!!
#6
1. Du musst einen Titel über 264 € bedienen, also Mindestunterhalt. Davon bedienst du allerdings aktuell nur 150 €. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Da laufender UH vor Rückständen geht, müsste EIGENTLICH von den 200 € Pfändung erst der laufende UH bedient werden, sprich 114 € gehen dafür drauf, lediglich der Rest von 86 € läuft in die Rückstande.
Zunächst würde ich DAS mal überpüfen lassen, nicht dass du munter Rückstände per Pfändung abbezahlst, während durch den nicht voll von dir gedeckten laufenden UH wieder Schulden auflaufen.

2. Das JC tritt dir eigentlich nur auf die Füße (steht auch in dem Schreiben) wegen besserem Job etc, so lange du nicht den Mindestunterhalt, also den Titel, bedienst/bedienen kannst/willst. An deiner Stelle würde ich mich darum bemühen den Titel zu bedienen, denn dann bist du vermutlich schonmal das JC los, und musst dich evtl. "nur" noch mit der Beiständin deiner Tochter rumschlagen. Die werden sich allerdings bei einem alleinerziehenden Vater auch nicht weiter wegen höherem UH reinstressen.

3. Füll den Wisch nicht aus, sondern schreib in etwa wie folgt an das JC.

"Sehr geehrtes JC,

meine bisher nicht erfolgte Reaktion bitte ich zu entschuldigen. Dieses Versäumnis begründete sich zum einen in meiner beruflichen Situation, so war ich vom xx bis zum xx zum Zwecke beruflicher Fortbildung unterwegs, zum anderen war ich der Ansicht, Ihnen alle angeforderten Daten vorgelegt zu haben. Sofern Sie anderer Meinung sind, vermute ich, dies bezieht sich auf die zunächst nicht erfolgte Gewerbeabmeldung meines (zweiten) Unternehmens. Diesbezüglich teile ich mit, dass diese geschäftliche Unternehmung nie mit Leben erfüllt wurde; die (bisher versehentlich versäumte) Gewerbeabmeldung lege ich Ihnen bei.

Was meine aktuelle berufliche Situation angeht, so teile ich Ihnen mit, dass ich in Bezug auf meine Umschulung zum Fachinformatiker nicht die von Ihnen dargestellten Verdienstmöglichkeiten habe, da ich keinerlei Berufserfahrung vorweisen kann und im Rahmen meines bisherigen beruflichen Werdegangs auch nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes genügen kann, da die Karriere-Chancen in der IT-Branche stets von aktuellen Kenntnissen und Fortbildungen abhängig sind.
Daher habe ich mich nach Aufgabe meiner Selbstständigkeit um einen Arbeitsplatz in meinem zuvor erlernten Beruf bemüht und einen solchen auch erhalten.
Sollten Sie dennoch darauf bestehen, dass ich mich um eine Arbeitsstelle als Informatiker bemühe, lassen Sie mich dies gerne wissen. Selbstverständlich werde ich Ihrem Begehren - im Rahmen des Zumutbaren, da ich alleinerziehender Berufstätiger bin - gerne nachkommen, auch wenn dies meinerseits aus oben genannten Gründen nicht für sinnvoll erachtet wird.

Im Übrigen fordere ich Sie dazu auf, Ihre Ermittlungen bezüglich der angeblichen Ordnungswidrigkeit einzustellen, da es sich im vorliegenden Fall offensichtlich lediglich um ein Mißverständnis in Bezug auf ein faktisch nie betriebenes Gewerbe handelt.

Sollten Sie ansonsten noch weitere Auskünfte von mir benötigen, lassen Sie mich dies gerne wissen.

Mit freundlichen Grüßen"
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RE: Hilfestellung Ermittlungsverfahren !!! - von Jessy - 24-10-2012, 14:01

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