19-10-2012, 15:58
(19-10-2012, 15:50)Austriake schrieb: Wobei in der Gläubigerversammlung eben diese Bank ja zustimmen müsste-Natürlich stimmen Gläubiger meist logischerweise nicht zu. Wenn das Gericht jedoch die Insolvenz bestätigt, wird ihre Zustimmung eben einfach ersetzt.
Egal - jede Bank weiß, dass ihre Chancen im InsoV eher schlechter sind, als im Vorfeld. Wenn die Bank also glaubt, dass sie aus den Sicherheiten eher (größere) Deckung erlangt, als wenn sie dir die EK-Grundlage nimmt.... na ja aber doofe Banker machen auch schlechte Risikoanalysen, wie wir dauernd sehen können.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #