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Zwickmühle
#1
Ganz kurz die aktuelle Situation:

Getrennt lebend, Scheidungsverfahren läuft, ein unterhaltspflichtiges Kind ( 16 Jahre alt). Gemeinsame Immobilie. Trennungsunterhalt zahle ich seit Mai 2010.

Ich habe bis zum Dezember 2011 auch noch die Hypotheken für die gemeinsame Immobilie bedient in Höhe von monatlich 1.460.- Euro, darüber hinaus Kindesunterhalt bezahlt in Höhe von 334.- Euro und Trennungsunterhalt von 300.- Euro. Der Exe wurden fiktives Einkommen von 400,- und ein Wohnvorteil von 700.- Euro zugerechnet. Nachdem der letzte Versuch einer aussergerichtlichen Einigung bezüglich der gemeinsamen Immobilie gescheitert ist, habe ich im Januar 2012 die Zahlungen für die Immobilie eingestellt (aussergerichtlicher Vorschlag von mir war, ihr das Haus zu überlassen gegen Befristung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts).
Ab dem 01.07.2012 muss ich jetzt einen Trennungsunterhalt von 700.- Euro zahlen, die 334.- für das Kind blieben unverändert.

In den Darlehensverträgen zur Immobilie haften wir gesamtschuldnerisch, d.h. wenn Exe nichts zahlt, holen die Banken alles von mir. Und Exe wird nichts zahlen; da müsste sie ja was arbeiten.....

Die Banken (zwei an der Zahl) bereiten nunmehr die Zwangsversteigerung der Immobilie vor; die eine Bank hat mir versichert, nur die Sicherheiten (Haus und Grundstück) zu verwerten; die andere Bank teilt mir heute telefonisch mit, dass sie ins Gesamtvermögen vollstrecken wird - d.h. Kontopfändung. Da ich Aussendienstler bin und immer einen gewissen Umfang Bargeld oder Kredikarten benötige für Benzin, Hotels etc.pp. würde mich eine Kontopfändung schon mal ziemlich hart treffen, aber nicht umbringen (noch nicht!). Ich bekomme Reisekosten und Spesen zwar erstattet, aber ich muss sie vorstrecken (können!).
Die Bank kann mir nun nicht mehr wegnehmen als die Pfändungsfreigrenzen zulassen; mein Girokonto ist seit 2010 schon ein P-Konto. Vom Rest werde ich schon irgendwie überleben.

Meine Frage nun an die Experten: Geld, das mir die Bank schon weggepfändet hat, kann ich ja der Exe nicht mehr überweisen. Von der Differenz zwischen Pfändungsfreibetrag und Selbstbehalt werde ich noch den Kindesunterhalt leisten müssen, das ist klar. Aber Trennungsunterhalt für die Exe? Die hat schliesslich die gleiche Erwerbsobliegenheit wie ich und ist genau so Schuldnerin wie ich (sie lässt sich zwar seit der Trennung ununterbrochen krank schreiben wegen psychischer Probleme, aber das war bisher nur relevant im TU-Verfahren). Wenn mir alles oberhalb des Pfändungsfreibetrags, aktuell müssten das etwa um die 1.450.- Euro sein, weggepfändet wird, muss ich dann immer noch den gleichen KU lt. DD-Tabelle zahlen oder reduziert sich der KU entsprechend?
Wenn ich dann in absehbarer Zeit meinen Job verlieren werde, weil ich mein Auto nicht mehr tanken kann und infolgedessen keine Kunden mehr besuchen und keinen Umsatz mehr generieren, dann bekomme ich an ALG 1 den Betrag von 1.760.- Euro monatlich, weil ich die letzten 20 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze lag und den höchsten Beitrag in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe. Könnte ich da den KU und evt. TU für Exe geltend machen als Aufstocker? Da ich 55 bin, würde das ALG 1 zunächst mal für 18 Monate fliessen. Danach dann ALG 2 / Hartz 4, aber das sehen wir dann, wie es da weitergehen wird.

Wenn die eine Bank mit der Konto-Pfänderei beginnt, dann kriegen die immerhin ca. 2.500 Euro pro Monat. Was mir indirekt nicht unrecht wäre, bei dem Zinssatz, den die jetzt für die nicht bedienten Hypotheken verlangen, nämlich 15% p.a. Soviel hätte ich freiwillig nie getilgt. In drei Jahren wäre das dann erledigt- nur, wie bekomme ich die Hälfte von der Exe wieder? Reduziert sich dann ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, weil ich die Schulden aus der Ehezeit abzutragen habe? Abgesehen davon, dass ich in dieser Konstellation zumindest für die Zeit, bis das jüngste Kind volljährig wird, wegen KU nur begrenzt leistungsfähig wäre....

Andersrum: wenn Unterhaltsleistungen in der Pfändungs-Hierarchie Vorrang haben sollten oder Exe mein Gehalt gleich beim Arbeitgeber pfänden lässt (was mich auf jeden Fall meinen Job kosten würde), dann bleibt nichts oder weniger für die Bank- die Schulden werden nicht abgebaut, Exe bleibt mit haftbar. Muss die Exe dann auch alles über Selbstbehalt bei der Bank abliefern?

Fragen über Fragen, ich weiß. Aber alle Rechtskundigen, die ich bisher befragt habe, meinten ich sollte die Zwangsversteigerung abwenden, egal wie. Nur- dann zahle ich bis ans Ende meiner Tage für ein Haus, das ich nicht mal mehr betreten darf. Und der Exe obendrein noch Unterhalt- das mache ich nicht. Ich habe es ihr kurz vor meinem Auszug so angekündigt, und so werde ich das auch halten. Haus oder Unterhalt- beides wird es nicht geben!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Zwickmühle - von Austriake - 19-10-2012, 12:37
RE: Zwickmühle - von Jessy - 19-10-2012, 13:47
RE: Zwickmühle - von MitGlied - 19-10-2012, 15:21
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RE: Zwickmühle - von sorglos - 19-10-2012, 15:58
Zwickmühle - von Clint Eastwood - 19-10-2012, 17:30
RE: Zwickmühle - von beppo - 19-10-2012, 17:48
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Zwickmühle - von Clint Eastwood - 19-10-2012, 19:03
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RE: Zwickmühle - von Tigerfisch - 20-10-2012, 23:46

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