01-10-2012, 11:29
@Mr.Cool
Nach der Scheidung gibts dann auch höchstens noch Betreuungsunterhalt.
Wie lange seid Ihr verheiratet gewesen - weniger als 5 Jahre ? Wenn es kurz war, sie Kinder aus einer anderen Ehe mitgebracht hat, also andere lebensprägende Partnerschaften geführt hat, und sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, bist Du wohl kaum verpflichtet, ihre Ausbildungswünsche (oder auch Freizeitgestaltung) zu finanzieren - selbst ist die Frau.
Nach der Scheidung gibts dann auch höchstens noch Betreuungsunterhalt.
Wie lange seid Ihr verheiratet gewesen - weniger als 5 Jahre ? Wenn es kurz war, sie Kinder aus einer anderen Ehe mitgebracht hat, also andere lebensprägende Partnerschaften geführt hat, und sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, bist Du wohl kaum verpflichtet, ihre Ausbildungswünsche (oder auch Freizeitgestaltung) zu finanzieren - selbst ist die Frau.
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