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Unterhalt nach dem Trennungsjahr ?
#1
Question 
Eine bescheidene Frage...ich lebe jetzt 1,5 Jahre von meiner Frau getrennt und die Scheidung läuft. Ich zahle aktuell nur noch Unterhalt für den Jungen. Den Ehegattenunterhalt habe ich nach dem Trennungsjahr eingestellt. Meine Ex ist nach meinem Auszug und der Trennung auf die Idee gekommen zu studieren obwohl sie eigentlich arbeiten könnte weil es für beide Kinder ein 10h Kitaplatz gibt. Jetzt verklagt mich die Ex auf Ehegattenunterhalt obwohl sie arbeiten könnte, was sie aber nicht will; ihre Rechtsanwältin argumentiert das es ihr nicht zumutbar wäre, nach dem Studium noch arbeiten zu gehen weil sie ja studieren muss.
Was meint ihr; muss ich weiter Ehegattenunterhalt zahlen ?
Hat jemand Erfahrung damit?
Über Eure Meinungen und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

Unser Sohn ist vier Jahre alt und es besteht eine Ganztagsbetreuung (06-18). Die Stieftochter ist 7 und auch da besteht eine Ganztagsbetreuung. Mit dem Studium befindet die Ex nicht in einer Erstausbildung, vorher hat die Ex bei der Zeitung gearbeitet (sie hat bei der Zeitung gelernt und hat dort ein Volontariat, was lt. meiner Rechtsanwältin als 1. Ausbildung gilt gemacht,und jetzt studiert sie Soziale Arbeit....also hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tuen !
In dem Beruf bei der Zeitung hat sie vor unserer Ehe schon gearbeitet, aber das ist ja schon länger her weil 2005 die Stieftochter zur Welt kam. Verheiratet sind wir seit Mai 2008.

Mein Verdienst liegt aktuell bei 1750 € netto und ich zahle für den Jungen 241 € Kindesunterhalt

Die Ex bekommt so weit ich weiß so um die 350 € Unterhalt für die Stieftochter von ihrem ersten Ex
Die Ex könnte ja ohne Probleme Wohngeld beantragen und Harz 4 !

Die Ex hat mir am 29.06.2011 schriftlich bestätigt das sie sich umgehend um eine Arbeit bemühen wird um am Unterhalt mitzuwirken. Da war nicht von einem Studium die Rede !!!
Wir vom Väteraufbruch für Kinder haben die Ex im Juli 2011 schriftlich per Post darauf hingewiesen, dass nach 1 Jahr nur noch der Unterhalt für das Kind bezahlt wird. Meine Rechtsanwältin hat in mehreren Schreiben die Ex drauf hingewiesen das ich ab Juli 2012 keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen werde und das sie sich selbstverantwortlich dann um ihren Unterhalt zu bemühen hat. Die Rechtsanwältin meiner Ex schreibt das eine Arbeit für ihre Clientin nicht zumutbar wäre weil sie ja studiert und sie sich um beide Kinder zu bemühen hat. Das war die Antwort ihrer Rechtsanwältin. Das ist doch ein Witz; die Ex ist kerngesund und könnte auch irgendeine andere Halbtagsstelle annehmen wie viele Millionen andere Frauen in ihrer Situation auch. Aber sie studiert ja und kann deshalb nicht arbeiten


Danke für Eure Zeit !

--
Mr.Cool
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt nach dem Trennungsjahr ? - von Mr.Cool - 01-10-2012, 00:36
RE: Unterhalt nach dem Trennungsjahr ? - von blue - 01-10-2012, 11:24

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