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Kindeswohlfrevel
#1
Väterwiderstand.de fordert, dass der unverantwortliche und geradezu kriminelle, oftmals von profitorientierten Motiven geleitete Kindeswohlfrevel als Tatbestand unter Strafe gestellt wird:


§ 339a StGB (Kindeswohlfrevel)

I. Wer als Richter der deutschen Familiengerichtsbarkeit das Kindeswohl dadurch verletzt,

indem er Anträge zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechtes oder Anträge den Umgang

oder seine Erweiterung betreffend ab- oder zurückweist, obwohl

a) aus Sachverständigengutachten oder

b) durch Äußerungen des betreuenden Elternteils selbst

Zweifel an der Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils oder an dessen Förderkompetenzen

bestehen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

II. Ebenso wird bestraft, wer als Mitarbeiter des verfahrensbeteiligten Jugendamtes eine solche

Straftat fördert, indem er durch verfälschte Sachverhaltsdarstellung die gerichtliche Entscheidung

beeinflusst.

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Nachrichten in diesem Thema
Kindeswohlfrevel - von Ibykus - 21-09-2012, 20:29
AW: Kindeswohlfrevel - von Petrus - 22-09-2012, 05:45
RE: Kindeswohlfrevel - von Das Nerdliche Orakel - 22-09-2012, 12:44
RE: Kindeswohlfrevel - von Ibykus - 22-09-2012, 14:40
RE: Kindeswohlfrevel - von Petrus - 22-09-2012, 15:06
RE: Kindeswohlfrevel - von mischka - 24-09-2012, 14:31

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