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Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß
#1
Ich habe am Montag morgen sowieso einen Telefontermin mit meinem (und Campers) Anwalt.

Heute am Samstag, erreicht mich ein Brief des Gerichts, ich solle am 20.09. zum Termin erscheinen. Es sei der Widerruf der Bewärung wegen Auflagenverstoß zu prüfen.

Unlängst sandte ich dem Gericht umfangreiche Bewerbungsunterlagen, ARGE.-Unterlagen etc.
Der Richter kann mich begründetermaßen nicht leiden ;-) Er hat ja auch schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde etc. von mir kassiert.

Am 26.09 habe ich erneuten Termin vor Gericht wegen dem 170er, weshalb mein Anwalt anreist. Bis heute hat man ihm nicht bestätigt, dass Er als Pflichtverteidiger zugelassen würde. Er hat unlängst nochmals erinnert.

Ich vermute, das Amtsrichterlein will vor dem 26.09. den Sack zu machen. Soweit ich informiert bin, kann man aber auch gegen die Aufhebung der Bewährung Widerspruch einlegen ?

Ab dem 01.10. habe ich einen neuen Job. Davon wissen die aber noch nichts.

Wie seht Ihr das. Wie sollte ich nach Meinung des Forums am Besten vor gehen unabhängig meines Telefonats mit dem Anwalt.
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Beabsichtigter Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß - von Nappo - 15-09-2012, 14:35

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