06-11-2012, 15:40
(06-11-2012, 15:15)webmin schrieb: .... hatte nur nicht mit so kurzfristigen Verlust des Arbeitsplatzes gerechnet, ...Nach den eingangs erwähnten Zahlen, sind spätestens jetzt die Vorraussetzungen für ALGII da. Insbesondere wenn keine monatsbezogenen Einkommenszuflüsse da sind durch Arbeitsgerichtsverfahren dann ist Bedürftigkeit gegeben.
Die Gefahr ist jetzt übrigens nicht der GV. Das dauert. Da die Arbeitsagentur (und KKs) sehr unterhaltsmaximimierungsprinziporientiert arbeiten, droht eher eine "Abzweigung", veranlaßt durch UVG-Kasse oder Kimu-Fledermaus.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #