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Verfügung nicht beschwerdefähig?
#5
@beppo - Seitens des Gerichtes wurde nur festgestellt, es sei verfahrensförderlich, das Verfahren am Wohnort der Kinder zu führen, weil ja auch da dann das Jugendamt zuständig ist. Die Anwältin der KM argumentierte auch nur mit dem Umzug und damit, dass die KM kein Fahrzeug hätte und damit zum Anhörungstermin nicht erscheinen könne.

Ich sehe einfach nicht, was es für einen Unterschied macht, wo das Verfahren letztlich verhandelt wird, also warum es am Wohnort der Kids besser sein sollte.

Wir hatten mit der Verzögerun dagegen argumentiert und zumindest beantragt, dass das Verfahren wenn dann an unseren Wohnort abgegeben wird, damit es nicht in drei Monaten wieder heißt "Leider verzogen".

Wo im FamFG wäre denn zu finden, dass ein Wohnortwechsel keinen Gerichtswechsel mehr begründet?

@ iglu - An das neue Gericht? Nein, noch nicht, denn die Abgabeverfügung ist ja noch gar nicht da. Nur die Termin-Abladung kam schon. Und zu guter Letzt - was soll es bringen? Das jetzt abgebende Gericht hatte sich auch schon zuständig erklärt und es hat einen sch**ß geholfen.

Eine andere Frage ist mir in diesem Zusammenhang noch eingefallen:
Der Beschluss zu Zuständigkeit des (alten) Gerichtes von vor ein paar Wochen kam von einem Richter.
Die Abgabeverfügung nun von einer Richterin.
Ist es üblich, dass während des Verfahrens einfach mal eben der zuständige Richter wechselt?
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Nachrichten in diesem Thema
Verfügung nicht beschwerdefähig? - von Jessy - 19-08-2012, 14:00
RE: Verfügung nicht beschwerdefähig? - von iglu - 19-08-2012, 20:45
RE: Verfügung nicht beschwerdefähig? - von Jessy - 19-08-2012, 21:51

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