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ständige Verfahrensortwechsel
#5
Danke, iglu, aber leider liegt keine gemeinsame Sorge vor.

Beschwerdeschrift hat nun folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen die Verfügung des Amtsgerichtes BW vom xx.08.2012 in der Familiensache KV ./. KM wegen Umgang und Sorgerecht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein.

Begründung:
Die Verfügung widerspricht dem aus § 155 FamFG hervorgehenden Beschleunigungsgebot und ist darüber hinaus unter Berücksichtigung der dargelegten Umstände nicht sachdienlich oder verfahrensfördernd, sondern vielmehr kindeswohlgefährdend und verfahrensverschleppend.
Ein wichtiger Grund gemäß § 4 FamG, der eine Abgabe des Verfahrens und die damit einhergehende weitere Verfahrensverzögerung rechtfertigt, liegt zudem nicht vor.
Im Weiteren wird die Dringlichkeit des bereits im März 2012 eingeleiteten Verfahrens offensichtlich seitens des Gerichtes verkannt. Diese Verzögerung wird im Zusammenhang mit der nunmehr ergangenen Verfügung ebenfalls gerügt.

Es wird daher beantragt, der Beschwerde abzuhelfen und dementsprechend die Zuständigkeit des Familiengerichtes BW, sowie den anberaumten Anhörungstermin am xx.08.2012 unbedingt aufrecht zu erhalten."
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ständige Verfahrensortwechsel - von Jessy - 09-08-2012, 20:36
RE: ständige Verfahrensortwechsel - von iglu - 09-08-2012, 20:46
RE: ständige Verfahrensortwechsel - von Jessy - 09-08-2012, 20:47
RE: ständige Verfahrensortwechsel - von iglu - 09-08-2012, 21:00
RE: ständige Verfahrensortwechsel - von Jessy - 09-08-2012, 21:16
RE: ständige Verfahrensortwechsel - von iglu - 09-08-2012, 21:48

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