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Wer sollte Scheidungsantrag stellen?
#2
(01-08-2012, 17:31)L3NNOX schrieb: Versorgungsausgleiches UND des Zugewinnausgleichs darstellt?
Ja.
Zu Deiner anderen Frage kommt es natürlich drauf an, wie Du zur Bald-Ex stehst.
Wenn wirklich alles unter euch geregelt ist, reicht es, wenn sie die Scheidung einreicht. Wenn ihre RAttin dann allerdings während der Scheidungsverhandlung einen Antrag stellen sollte, schaust Du ziemlich dumm aus der Wäsche.

Bei meiner damaligen Scheidung hatte Exilein den Scheidungsantrag gestellt und "wir" hatten nur ihre Rattin am Start. Nach ca. 5 Minuten waren wir geschieden und mich hatte dieses "Event" ca. 160 Euro insgesamt gekostet.

Ist auf jeden Fall ein grosses Risiko, wenn nicht vorher alles geklärt wurde.
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RE: Wer sollte Scheidungsantrag stellen? - von blue - 01-08-2012, 19:20
RE: Wer sollte Scheidungsantrag stellen? - von blue - 01-08-2012, 19:56
RE: Wer sollte Scheidungsantrag stellen? - von blue - 01-08-2012, 20:55

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