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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#41
So, mein Anwalt hat mir erklärt, dass ich NICHT nochmal auf Umgang klagen kann, da ich ja in der letzten Gerichtsverhandlung vor 9 Monaten einen festen Umgang zugesprochen bekommen habe. Damit habe ich das Recht auf Umgang, voll toll.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich nur über Zwangsgelder o.ä. Druck machen, was mir aber unterm Strich auch keinen Umgang garantiert und im Hinblick auf ein grosses Ziel, nämlich das alleinige Sorgerecht, auch ungeschickt sein kann.
Das ich keine Erweiterung des Umgangs einklagen kann o.ä., kann ich nur schwer verstehen.
Ich bin n bisschen frustriert.
Da führt man eine nach einer Eilverhandlug eine Hauptverhandlung, bei der sich beide zur Mediation verpflichten.
Da macht man nix Schlimmes und verhält sich anstandslos, aber die KM bricht die Mediation ab, die Umgangstermine ebenso und klatscht ihren anderen Sohn um.
Boah, ich weiss noch, wie der Mediator mir betroffen in einem 2er-Gespräch sagte:"Da muss man echt was tun".
Und als Belohnung für alles darf ich jetzt im Blindflug auf irgendwas klagen, wobei alles total ungewiss ist, da ich ja fast gar keine neuen Fakten in der Hand habe.
Dann darf ich vor Gericht wieder 2 Minuten reden und versuchen zu belegen, dass die Alte eine Vollirre (und das ist leider keine Übertreibung) ist und dann gibts wieder die Bemerkung, dass da doch etwas mehr vorliegen müsste, um Gutachter etc. einzuschalten. Dann ist die Zeit mal wieder zu schnell vergangen und man regelt mal eben in ner Minute den Umgang und schon gaht man vor die Tür und sagt sich: "Gut dass ich nicht untätig war und geklagt habe".
Was ein Sch€!$$

Kann hier irgendeiner sagen, wie die Chancen stehen, dass im Rahmen meiner Verhandlung dann doch Einsicht in das andere Verfahren genommen wird?
Oder sollte ich einfach darauf klagen, dass ich die Erziehungsfähigkeit der KM in Frage stelle? Dies hat mir jemand empfohlen, aber so richtig viele neue Argumente habe ich auch dafür nicht vorzubringen.
Oder darf Frau pro Kind einmal so richtig zulangen, ohne dass dies für die anderen Kinder folgen hat?

Am montag hab ich ein längeres Anwaltsgespräch, bis dahin wäre ich für Hinweise dankbar.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 08-08-2012, 16:12

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